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Gauselmann Gruppe gewinnt vor dem Landgericht Bielefeld

Der Fall hatte in den letzten Wochen immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Es ging darum, dass der Fachverband Glücksspielsucht (Fags) von der Gauselmann Gruppe gefordert hatte, Spielersperren auszusprechen und dies sogar vor dem Landgericht Bielefeld eingeklagt. Nun ist endlich das Urteil gefallen, dass die Gauselmann Gruppe bestätigt. So hat der Fags eine Schlappe hinnehmen müssen, was natürlich auf der anderen Seite für gute Laune sorgt. Denn mit diesem Urteil wurde auch bestätigt, dass die Gauselmann Gruppe gesetzliche Vorgaben einhält und in Sachen Spieler- und Verbraucherschutz alles unternimmt, was sie im gesetzlichen Rahmen auch machen darf.

Fachverband Glücksspielsucht unterliegt im Verfahren

Das Landgericht Bielefeld hat geurteilt. Demnach hat der Fags keinerlei Recht, von der Gauselmann Gruppe zu verlangen, bestimmte Spielersperren auszusprechen. Die Gauselmann Gruppe hat somit souverän gesiegt und gezeigt, dass sie sich auch an geltendes Recht hält. Denn in Nordrhein-Westfalen besteht auch keine gesetzliche Grundlage, die es gerechtfertigt hätte, nach dem Willen des Fags zu handeln. Vielmehr hat die Gauselmann Gruppe darin sogar die Verletzung von anderen rechten gesehen und zudem natürlich auch datenschutzrechtliche Bedenken gehabt. Die vom Fags geforderte Sperrpraxis hätte nämlich nach sich gezogen, strikte Ausweiskontrollen durchzuführen, was natürlich auch datenschutzrechtlich nicht ganz so unerheblich ist. Daher hat das Landgericht Bielefeld die Klage des Fags auch abgewiesen und somit die Gauselmann Gruppe gestärkt. Die wird aber weiterhin daran festhalten, den Face-Check auch in NRW schnell einzuführen, vorerst aber nur auf freiwilliger Basis der Spielstätten. Schließlich hat sich dieses System in anderen Bundesländern schon bewährt und ist zudem datenschutzrechtlich auch nicht bedenklich.

Bei Gauselmann wurde Urteil positiv aufgenommen

Natürlich hat man bei der Gauselmann Gruppe das Urteil der Klageabweisung durch das Landgericht Bielefeld sehr positiv aufgenommen, wie auch der Leiter des Zentralbereichs Kommunikation der Gauselmann Gruppe, Mario Hoffmeister in seiner Stellungnahme angab. So habe das Gericht bestätigt, dass die Auffassung von der Gauselmann Gruppe richtig ist und es für den Fachverband Glücksspielsucht auch keine rechtliche Grundlage gibt, am Spieler- und Verbraucherschutz von Gauselmann zu zweifeln. Zudem hat die Gauselmann Gruppe so auch die Chance bekommen, künftig den Spielern auch ein datenschutzrechtlich einwandfreies Verfahren zur Verfügung zu stellen, falls sich Spieler zu einer Spielersperre entschließen sollten. Vor allem für die übrigen Besucher der Spielstätten ist das natürlich ein wichtiger Aspekt. Mit dem Face-Check-System kann dieser Schutz beiden Seiten, der normalen Spieler und der gesperrten Spieler, eine gute Sicherheit geben, natürlich bei der Einhaltung aller rechtlichen Formalien. Schließlich können so die Spieler, die sich zum eigenen Schutz haben sperren lassen, einfach herausgefiltert werden. Und auch in puncto Jugendschutz ist das Face-Check-System ein zuverlässiges System.

Face-Check-System funktioniert schon sehr gut

In NRW gibt es aktuell noch kein Muss, um das Face-Check-System verpflichtend in den 76 Merkur-Spielstätten einzuführen. In anderen Bundesländern bestehen aber schon härtere Regelungen, sodass dort das Face-Check-System auch schon im Einsatz ist. So erklärte Hoffmeister, dass sich dieses System beispielsweise in Baden-Württemberg in den 18 Casino Merkur-Spielotheken schon bewährt hat. Auf freiwilliger Basis soll es nun auch in NRW Einzug erhalten. Zudem fände es Hoffmeister auch wünschenswert, wenn die Bundesländer alle Regelungen treffen würden, die dieses System quasi verpflichtend machen würde. Denn damit hätte es wohl auch den Streit mit dem fags nicht gegeben. Schließlich liegt es am Ende doch bei der Gesetzgebung, für härtere Richtlinien zu sorgen und nicht bei den Spielstätten. Zumal Hoffmeister besonders in diesem Schritt auch weitaus mehr Potenzial für einen besseren Spieler- und Verbraucherschutz sieht, als in den neuen Abstandsregelungen und dem verbot der Mehrfachkonzessionen. Und auch damit dürfte der Sprecher von der Gauselmann Gruppe sicherlich nicht ganz falsch liegen.

By | 2022-04-01T08:59:16+00:00 1. April 2022|Tags: , , , |

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