Wie ernst, wird immer mehr Besitzern von Spieleautomaten für das Geldspiel deutlich. Nicht nur, dass die Geräte konfisziert werden, wenn der Inhaber des Geschäfts, ob Gastronomie oder Spielothek, keine staatliche Genehmigung für das Angebot von Glücksspiel verfügt, so werden die Automaten im Eifer des Gefechts alles andere als gut behandelt.
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Schäden sind noch nicht absehbar
Regeltreue hat nicht immer nur Ordnung und Frieden zur Folge, wie als bestes Beispiel in Wien zu sehen ist. Dies sieht ein Besitzer ebenso, dem seine Spielautomaten genommen konfisziert wurden. Erst seit dem 8. Juli 2015 gilt das Gesetz, das nun für radikale Maßnahmen zwischen Ordnungsbehörden, Spieleautomatenbesitzern und sogar der Wiener Polizei führt. Ziel der neuen Ordnung sind jene Stätten, in denen nach dem 9. Juli 2015 weiterhin Spielautomaten mit Echtgeld aufgestellt sind und genutzt werden können. Als Strafe erwarten den Besitzer ein Strafmaß von bis zu 22.000 Euro und die Bezeichnung, sich des illegalen Wettens schuldig gemacht zu haben.
Nicht zu Ende gedacht
Das Inkrafttreten eines neuen Gesetzes ist eine Sache, die Durchsetzung eine andere. So sieht sich die Vielzahl der Betreiber von Spielautomaten in Österreich im Recht, so lange ein gültiger Gewerbeschein mit Wettvermittlung vorliegt. Die Gültigkeit bleibt von der Verabschiedung der Glücksspiel-Neuregelung laut der Spielotheken-Besitzer unangetastet, so dass sich nun das Recht der Spielautomatenbesitzer mit gültiger Lizenz aus Altzeiten nun gegen die Wünsch-Dir-Was-Mentalität der Wiener Behörden stellt. Gegen die Löschungen bisher gültiger Gewerbescheine mit Wettvermittlung und deren Rechtswidrigkeit gehen ebenfalls immer mehr Spielotheken-Besitzer vor.
Aus Augen der Bürger eine klare Angelegenheit
Doch, was bleibt, wenn sich Wiener Behörden strikt an ihre Anweisungen halten und den Laden leer räumen? Keinen Automaten an seinem Platz lassen und dabei in Kauf genommen wird, das die meist über 10.000 Euro teuren Geräte mal hier anstoßen oder mal da sogar umkippen? Die Situation in den Spielotheken Wiens ist seit Anfang Juli mehr als angespannt. So kommt es nicht nur zur Beschlagnahmung von Spieleautomaten, sondern auch zu deren Zerstörung. Der Schaden, der dadurch den Spielotheken Besitzern entsteht, ist jede Klage der Betreiber wert:
- 20.000 Euro Strafe für das illegale Betreiben von Glücksspielautomaten
- 10.000 Euro und mehr Wiederverkaufswert / Streichung der Abschreibungsmöglichkeit durch Automatenzerstörung
- Verringerung des Leistungsangebot in der Gastronomie, Ausbleiben von Stammkunden
- Verlust der Einnahmen von Gästen, die spielten und dabei an der Bar bestellten.
Die EU wird um Hilfe gebeten
Den Betreibern der Wiener Spielotheken nach, muss das Gesetz erst noch von Seite der EU bestätigt werden. Dies ist bis heute nicht erfolgt. Und dennoch laufen die „Ordnungsaktionen“ seitens der Wiener Behörden auf Hochtouren. Spielotheken Besitzer gewinnen in diesen Tagen unfreiwillig Kenntnisse in Sachen Gesetzgebung und eigenes Recht. Immer häufiger werden Begriffe, wie Amtsmissbrauch oder Behördenwillkür laut. Erste Anzeigen gegen ein ausführendes Magistrat gibt es bereits.
Ordnungsbehörden arbeiten auch nachts
Was so eine Gesetzesänderung so alles mit sich bringen kann. Die Beschlagnahmung der Spieleautomaten erfolgt häufig nachts, nur, dass der Spuk für die Besitzer am nächsten Tag leider kein Ende hat. Häufig stehen die Besitzer dann vor dem Aus ihrer Existenz. Kein Wunder, dass dieses Vorgehen und die Rechtslage aus Sicht der Besitzer der Spieleautomaten einer umgehenden Prüfung Bedarf. Schließlich handelt es sich bei den Spielautomaten um keine Nuklearwaffen, sondern um Gegenstände, über deren Verbleib man mit Zeit und Verstand reden kann und sollte.